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Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer bei dieser Versicherung seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Dieser zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank ein.
Seit der Rentenreform 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung kontinuierlich verbessert. Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann seitdem einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwenden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Teilzeit arbeiten, sowie für geringfügig Beschäftigte. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat die staatliche Förderung betrieblicher Altersversorgung nochmals verbessert. Der Mitarbeiter erhält die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal wie alt er wird. Im Prinzip ist die Betriebsrente ein Produkt der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung. mit lebenslanger Sicherheit und garantierten Leistungen.
Dem Arbeitgeber bietet die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung die Chance, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem hilft die Versicherung in vielen Fällen, Lohnnebenkosten zu sparen.
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