Basisrente (Rürup)

Die Basisrente wurde im Auftrag der Bundesregierung von einer Kommission unter Leitung des Ökonomen Bert Rürup entwickelt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Konzeptionell basiert die Rürup- oder Basisrente auf der gesetzlichen Rentenversicherung, finanziert sich jedoch im Kapitaldeckungs- und nicht im Umlageverfahren. Mit der Rürup- oder Basisrente haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, sie sparen aus unversteuertem Einkommen für die Rürup- oder Basisrente an und versteuern später die daraus resultierende Rente mit Ihrem individuellen Steuersatz.

In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommenssteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Rürup- oder Basisrente muss verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen.

Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Er darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden und die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.

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